Wir streben danach, Schäden durch Prävention von Sicherheitsvorfällen zu minimieren und gleichzeitig unseren Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit zu versichern, dass das Unternehmen Informationen und Ressourcen sowohl eigenen als auch anvertrauten Ursprungs wirksam schützt.
Informationen werden nur den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die sie für die Ausübung ihrer Arbeit benötigen, gemäß dem Need-to-Know-Prinzip. Dieser Ansatz stellt sicher, dass sensible Daten nicht frei zugänglich sind und minimiert das Risiko von Missbrauch oder Datenlecks, beispielsweise beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und weitergebildet, um mit sensiblen Daten korrekt umzugehen und alle festgelegten Verfahren und Regeln einzuhalten. Verstöße gegen die Informationssicherheitsrichtlinien gelten als schwerwiegende Verstöße gegen interne Vorschriften und arbeitsvertragliche Pflichten und werden konsequent gemäß dem Arbeitsgesetz geahndet.
Alle getroffenen Maßnahmen sind angemessen in Bezug auf das tatsächliche Risiko, werden regelmäßig bewertet und an aktuelle Anforderungen und Situationen angepasst, um maximalen Schutz der Informationen und Vermögenswerte des Unternehmens sicherzustellen.
Wir streben danach, Schäden durch Prävention von Sicherheitsvorfällen zu minimieren und gleichzeitig unseren Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit zu versichern, dass das Unternehmen Informationen und Ressourcen – sowohl eigene als auch anvertraute – wirksam schützt.
Informationen werden ausschließlich den Mitarbeitern zugänglich gemacht, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen, gemäß dem Need-to-Know-Prinzip. Dieser Ansatz stellt sicher, dass sensible Daten nicht frei zugänglich sind und minimiert das Risiko von Missbrauch oder Datenlecks, beispielsweise beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und weitergebildet, um sensibel mit vertraulichen Daten umzugehen und alle festgelegten Verfahren und Richtlinien einzuhalten. Verstöße gegen die Informationssicherheitsregeln gelten als schwerwiegende Verstöße gegen interne Vorschriften und arbeitsvertragliche Pflichten und werden konsequent gemäß dem Arbeitsrecht geahndet.
Alle getroffenen Maßnahmen sind angemessen in Bezug auf das tatsächliche Risiko, werden regelmäßig bewertet und an aktuelle Anforderungen und Situationen angepasst, um maximalen Schutz der Informationen und Vermögenswerte des Unternehmens zu gewährleisten.